Roth - Feuerschutz - Wissenswertes
Vertrauen Sie auch bei Feuerschutzeinrichtungen auf unsere Expertise. Unsere qualifizierten und zertifizierten Service Techniker übernehmen die fachgerechte Wartung, Reparatur und Instandhaltung Ihrer Tür- und Toranlagen nach DiBt-Richtlinie und prüfen u.a. Verschlussteile, Sicherheitselemente und Verbindungsstellen auf Funktionalität und Sicherheit. Mit unserem Service garantieren wir eine höhere Betriebssicherheit, längere Lebensdauer und frühe Erkennung von Verschleißerscheinungen Ihrer Türtechnik und Tortechnik, die oftmals mit einer Feststellanlage (FSA) versehen ist. Damit vorhandene Feststellanlagen (FSA) im Brandfall Feuerschutzabschlüsse und Rauchabschlüsse zuverlässig schließen, prüfen unsere Service Techniker einmal jährlich nach geltenden Vorschriften die Funktion von Feststellanlagen (FSA) aller Hersteller, darunter Geze Feststellanlagen (FSA), Hekatron Feststellanlagen (FSA) und Dorma Feststellanlagen (FSA).
Bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) bietet Roth Feuerschutzeinrichtungen für alle Systeme die passende Lösung: Unabhängig davon ob elektrische, pneumatische oder pyrotechnische Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Ob Dachfenster, Oberlicht, Lichtband, Dachausstieg oder Lichtkuppel – mit oder ohne Rauch- und Wärmeabzugsfunktion – wir beraten Sie rund um Wartungs- und Reparaturarbeiten für Ihre Brandsicherheit und garantieren durch professionelle Instandhaltung langfristigen Schutz. Je nach Objektbeschaffenheit fertigen wir Ihnen zudem individuell zugeschnittene und einbaufertige Polycarbonat-Doppelstegplatten für Ihre Lichtkuppeln und Lichtbänder, die unsere Service Techniker installieren. Der thermoplastische Kunststoff hat entscheidende Vorteile: er reflektiert Sonnenenergie, reduziert gefährliche UV-Strahlung und mindert die Blendeneinwirkung.
Wissenswertes
Brandklasseneinteilung
Brandklassen sind nach der europäischen Norm EN2 in die Klassen A,B,C,D und F unterteilt. Sie werden auf Feuerlöschern durch das jeweilige Piktogramm ausgewiesen und geben Aufschluss welches Löschmittel das geeignete für Ihren Bedarf ist.
![]() |
Brandklasse A steht für Brände fester Stoffe. Sie sind meist organischer Natur und verbrennen unter Glutbildung wie u.a. Autoreifen, Heu, Holz, Kohle, Papier und Textilien. | |
![]() |
Brandklasse B steht für Brände flüssiger und flüssig werdender Stoffe. Darunter u.a. Alkohol, Äther, Benzin, Fette, Harz, Kunststoff, Lacke, Paraffin, Wachs. | |
![]() |
Brandklasse C steht für Brände von Gasen. Darunter u.a. Acetylen, Butan, Erdgas, Methan und Propan. | |
![]() |
Brandklasse D steht für Brände von Metallen. Darunter u.a. Aluminium, Kalium, Lithium, Magnesium und Natrium. | |
![]() |
Brandklasse F steht für Brände von Speiseölen und Speisefetten. |
Schutzziele im Brandschutz
- Schutz vor Feuer und Rauch
- Rettung von Menschen und Tieren
- Erhaltung von Gebäuden
- Wirksame Löscharbeiten
- Ggfs. besondere Schutzziele
Löschmittel
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 11. Juli 2013 eine allgemeine Rauchmelderpflicht eingeführt. Seit dem Tag der Beschlussfassung gilt sie für alle Neu- und Umbauten. Für Bestandswohnungen galt bis zum 01.01.2015 eine Übergangs- bzw. Nachrüstungspflicht. Die Landesbauordnung sieht eine Installation von Rauchmeldern in Aufenthaltsräumen vor, in denen Personen schlafen sowie in Fluren, die als Rettungswege genutzt werden. Sie müssen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010
(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.
Quelle: www.Landesrecht-BW.de
Neue Sicherheitskennung 2015 ASP A1.3 / DIN ISO 7010
Sicherheitskennung 2015 ASR A1.3 / DIN ISO 7010
Die fortschreitende Globalisierung macht es notwendig die bestehende Sicherheitskennzeichnung an internationale Standards anzugleichen. Seit Anfang 2013 ist die ISO 7010 Kennzeichnungsstandard in Europa. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) schreiben unter A1.3 die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung vor. Seit ihrer Veröffentlichung sind Unternehmen verpflichtet bestehende Symbole auszutauschen. Nur so ist die Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Kennzeichnung und die Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung gewährleistet.
Bitte prüfen Sie in Ihrem Betrieb, ob die derzeitige Sicherheitskennung dem gültigen Normstandard entspricht.
Die fortschreitende Globalisierung macht es notwendig die bestehende Sicherheitskennzeichnung an internationale Standards anzugleichen. Seit Anfang 2013 ist die ISO 7010 Kennzeichnungsstandard in Europa. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) schreiben unter A1.3 die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung vor. Seit ihrer Veröffentlichung sind Unternehmen verpflichtet bestehende Symbole auszutauschen. Nur so ist die Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Kennzeichnung und die Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung gewährleistet.
Bitte prüfen Sie in Ihrem Betrieb, ob die derzeitige Sicherheitskennung dem gültigen Normstandard entspricht.




Wartungsintervalle von Brandschutzeinrichtungen
Feuerlöscher | Alle Typen | Alle zwei Jahre |
Wartung | Feuerschutzeinrichtungen | Jährlich |